Freitag, 31. Juli 2020

Probleme mit dem Steueramt

Haben Sie einen Einschätzungsentscheid für die Staats- und Gemeindesteuern und die Veranlagungsverfügung Direkte Bundessteuer vom Steueramt erhalten?

Sind Sie mit dem Entscheid und der Veranlagung nicht einverstanden?

Es ist wichtig, dass Sie die Frist einhalten. Diese beträgt 30 Tage. Die Einsprache muss schriftlich erfolgen. Sie enthält zwingend Ihre Anträge (d.h. Ihre Forderungen, was sie geändert und/oder aufgehoben haben wollen) und eine Begründung Ihrer Anträge.

Als Steuerberatungsbüro mit ehem. kant. Steuerkommissär beraten Sie Oehler Kurt und Heidi der OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG diesbezüglich und vertreten Sie gegenüber dem Kantonalen Steueramt.

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