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Die Menschen versichern sich gegen die Risiken im Leben.
Vorsorge und Versicherung gehören zusammen, bsp. bei der Altersvorsorge mit dem
Dreisäulenprinzip. Nebst der staatlichen und der beruflichen Vorsorge streben
wir eine dritte Säule bei Banken und Versicherungsgesellschaften an. eine
angemessene Vermehrung unseres Vermögens an, um dereinst einmal davon zehren zu
können. Die verschiedenen Lebensphasen von der Geburt bis zum Tod sind mit Vorsorge-
und Versicherungsfragen verbunden. Dabei fokussieren wir uns Krankheit,
Invalidität und Tod. Unseren letzten Willen schreiben wir in einem Testament
nieder oder wir begünstigen den überlebenden Ehepartner in einem Ehe- und
Erbvertrag. Jeder Mensch kann seine Selbstbestimmung durch einen Unfall
plötzlich oder eine Krankheit wie z.B. Altersdemenz schleichend verlieren. Das
Risiko, die Urteilsfähigkeit und Handlungsfähigkeit wird immer grösser. Mit
einem Vorsorgeauftrag kann eine Vertrauensperson die Personensorge,
Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr besorgen. Mit einer Patientenverfügung
kann festgelegt werden, mit welchen medizinischen Massnahmen eine Person im
Falle ihrer Urteilsunfähigkeit einverstanden ist und welche sie ablehnt. Wenn kein
Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung bestehen, hat der Ehegatte oder
die Ehegattin ein gesetzliches Vertretungsrecht. Liegt eine Vollmacht vor,
können behördliche Massnahmen zum Erwachsenenschutz vermieden werden. Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht
besorgen kann, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob eine
Beistandschaft angeordnet werden muss. Es gibt die Vertretungsbeistandschaft,
die Mitwirkungsbeistandschaft und eine umfassende Beistandschaft.