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Donnerstag, 30. Januar 2020

Steuererklärung


Ach wäre sie doch schon gemacht - oder noch besser bezahlt!
OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG in Illnau und Zürich Oerlikon nimmt die Arbeit ab - aber noch wichtiger, sie schaut wo optimiert werden kann. Abzüge wie Berufsauslagen, Liegenschaftsunterhalt, Krankenkosten, Vermögensverwaltungskosten, Kinderbetreuungsabzug ect. sind in der richtigen Höhe zu berücksichtigen. Dazu kommen auch planerische Fragen wie Beiträge in die Säule 3a, gebundene Vorsorge oder Einkäufe in die Pensionskasse. Auch bei Selbständigerwerbenden und kleine Gmbhs und Aktiengesellschaften kann mit der Abschlussberatung einiges herausgeholt werden. OEK Oehler Treuhand + AllfinanzAG ist Ansprechspartner in vielen Angelegenheiten. Keine Optimierung verpassen!

Samstag, 19. Dezember 2015

OEK Oehler Treuhand's neue Webseite

Heidi und Kurt Oehler von OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG haben ihre Webseite aktualisiert. Sie stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

Möchten Sie die Steuererklärung erstellen lassen? Steuerfragen sind kein Problem vielleicht können Sie dabei Steuern sparen. Sie sind auch Ihre Steuervertretung bei Einschätzungen. In der Steuerberatung können die Steuern optimiert werden.

Zudem werden Sie in Versicherungs- und Vorsorgeangelegenheiten unabhängig beraten. Heidi Oehler ist Spezialistin in BVG-Angelegenheiten, Pensionsplanung, Vorsorgeplanung und Finanzplanung.

Sie werden in der Buchhaltung oder nur beim Jahresabschluss unterstützt. Für kleine Buchhaltungen sind noch Kapazitäten vorhanden. Kurt Oehler berät Sie bei Erbschaftsplanung, Ehevertrag, Firmengründungen oder Firmenliquidationen, Hauskauf, Wohnungskauf zur Verfügung. Gemeinsam beraten Kurt und Heidi Oehler bei Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament ect.

Freitag, 19. Juni 2015

Steuerberatung - Teil 2

Die neuesten Blogmeldungen von heute auf der Webseite von Kurt und Heidi Oehler, OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG beinhalten folgendes:




Haben Sie sich folgendes jemals nicht nur gestellt, sondern auch nach einer hinlänglichen Antwort darauf zu finden versucht:

-        Sicherheit der Vermögensanlagen, Aufteilung des Vermögensaufbau aus Wertschriften, Liegenschaften und Vorsorgeansprüchen?

-        Steuerfreundliche Vermögensanlagen

-        Vorsorgeleistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

-        Schutz der Familie für den Fall meines plötzlichen Todes? Ist die Familie ausreichend versichert?

-        Ehe- und Erbvertrag, Vorkehrungen für den Fall des Todes eines Ehepartners sowie für eine allfällige Scheidung?

-        Vorzeitige Pensionierung oder länger arbeiten?

-        Systematischen Aufbau meines Vermögens?

-        Genügend Geld fürs Alter, nötigenfalls auch einen Plan für den Verzehr von Teilen meines Vermögens?

-        Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung


Es reicht nicht, alle Jahre wieder seine steuerbaren Einkünfte, abzugsfähigen Auslagen, Vermögenswerte und Schulden zusammenzutragen. Die persönlichen Lebensziele und die daraus abgeleiteten finanziellen Zielsetzungen sollten im Rahmen sollten im Rahmen einer umfassenden Vermögens-, Steuer- und Vorsorgeplanung realisiert werden. Und gleich wie Sie regelmässig zum Arzt für eine Check-up-Untersuchung gehen, sollten Sie sich auch periodisch oder vor wichtigen Entscheidungen einen Vermögens-Steuer-Vorsorge-Check-up unterziehen.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen.

Steuerberatung - Teil 1

Die neuesten Blogmeldungen von heute auf der Webseite von Kurt und Heidi Oehler, 
OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG beinhalten folgendes:



Wussten sie, dass ein Steuerzahler mit einem Einkommen von Fr. 60'000.-- im gesamtschweizerischen Schnitt vom 1. Januar bis 19. Februar jedes Jahres für den Staat arbeitet?  Mit einem Einkommen von Fr. 300'000.-- ist er vom 1. Januar bis zu 10. Mai "Staatsangestellter"!

Es geht bei der aus der Sicht der Steuerpflichtigen so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen, auch weniger darum, beim Ausfüllen der Steuererklärung alle möglichen und unmöglichen Abzüge zu machen. Es geht vielmehr um die Wahl von finanziellen Strukturen, die langfristig zu einer akzeptablen Steuerbelastung führen.

Eine Steuerberatung erschöpft sich nicht darin, dass eine Steuererklärung korrekt ausgefüllt wird, eine Steuerrechnung nachgerechnet oder eine Veranlagung überprüft wird. Es ist vielmehr wichtig, das Vermögen der Steuerpflichtigen und dessen Ertrag und die damit zusammenhängenden Gewinnungskosten so zu strukturieren, dass möglichst wenig steuerbarer Ertrag, dafür umso mehr steuerfreie Kapitalgewinne entstehen.

Unternehmer und Führungskräfte verwenden Energie und Zeit, um die Gegenwart und Zukunft ihrer Firma zu planen und sich stets wechselnden Umwelt- und Marktbedingungen anzupassen. Aber verwenden Sie ebenso viel Zeit und Energie, für die Optimierung Ihrer privaten Vermögensanlagen, Steuern und Vorsorge, wie Sie dies in Ihrer täglichen Arbeit tun?

Haben Sie sich folgendes jemals nicht nur gestellt, sondern auch nach einer hinlänglichen Antwort darauf zu finden versucht:

Fortsetzung folgt im Teil 2

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Steuererklärung

Im Januar 2010 kommen wieder die Formulare für die Steuererklärung 2009 ins Haus. Dann wird alles deklariert, was im Vorjahr (2009) relevant war. Die Steuerplanung fängt aber bereits im eigentlichen Jahr 2009 statt. Hat man alle Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft? * Säule 3a, gebundene Vorsorge * Einkauf von Beitragsjahren * gemeinnützige Zuwendungen * Parteibeiträge * Krankenkosten * Liegenschaftsunterhalt * ... Im Oktober ist es höchste Zeit, sich um diese steuerrelevanten Faktoren zu kümmern. Im Zusammenhang mit einer vorzeitigen, ordentlichen oder aufgeschobenen Pensionierung, wenn es um deren Planung geht, spielt das optimale Timing über mehrere Jahre eine wesentliche Rolle. Auch die Frage betreffend bei de Renten- und/oder KapitalbezugPensionskasse und der Bezug der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) sind dann von Bedeutung. Es lohnt sich, einen Speziallisten zu konsultieren, denn er kennt die Gesetze und Möglichkeiten und vier Augen sehen besser als nur zwei. Nun heisst es, die Steuern für die Steuererklärung vom nächsten Jahr zu optimieren!

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Pensionsplanung

Ab 50 ist die Pensionsplanung ein "muss". Nach der ordentlichen Pensionierung beträgt heute die statistische Lebenserwartung mehr als 20 Jahre. Dies ist eine gute Aussicht, wenn der dritte Lebensabschnitt finanziell abgesichert ist. Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre persönliche Situation und nehmen Sie entsprechende Massnahmen an die Hand. Die Budgetplanung zeigt die zukünftiger Einnahmen und Ausgaben und einen möglichen Handlungsbedarf auf. Die Einkommensplanung und die Vermögensplanung gehen im Detail auf Ihre persönliche Situation ein und zeigen Ihren Möglichkeiten auf. Eine Person im Ruhestand benötigt rund 80 Prozent des bisherigen Einkommens oder auch mehr. Durch die Leistungen der AHV und der Pensionskasse werden in der Regel theoretisch rund 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens abgedeckt. Es entsteht eine Einkommenslücke. Bei frühzeitiger Planung haben Sie sowohl vor als auch nach der Pensionierung Sparmöglichkeiten bei den Steuern. Als Folge einer durchdachten Planung besteht die Möglichkeit, dass die Steuerbelastung nach der Pensionierung niedriger ausfällt als während der Zeit der Erwerbstätigkeit. Beachten Sie dabei die Tatsache, dass die Vermögenssteuer im Vergleich zur Einkommenssteuer bescheidener ausfällt. Aber wie wird das Kapital am vorteilhaftesten für Sie verwaltet? Frühpensionierung Bei der 1. Säule führt eine Frühpensionierung, sofern die AHV bereits bezogen wird, zu einer permanenten Kürzung der AHV-Rente. Zudem müssen bis zum ordentlichen Pensionsalter AHV-Beiträge weiterbezahlt werden. Diese entsprechen in der Höhe jenen von Nichterwerbstätigen. Auch bei der 2. Säule sind die Kürzungen bedeutend. Flexible Pensionierungsmodelle von Arbeitgebern können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben die Renten der 2. Säule etwas aufbessern. Normalerweise fallen diese bei einem früheren Bezug jedoch lebenslang deutlich tiefer aus. Bei einer Pensionierung fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter muss mit einer Rentenkürzung von mehr als einem Drittel gerechnet werden.