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Mittwoch, 5. Februar 2020

Steuererklärung

Sie haben auch die Steuererklärung erhalten? Ach wäre dies doch schon erledigt. Möchten Sie die Arbeit an einen Profi weitergeben? Er nimmt Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung ab und liefert die notwendigen Dokumente. Sie haben dann nichts mehr damit zu tun - nur noch die Steuerrechnung bezahlen.
OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG ist Ihnen dabei behilflich.

Samstag, 19. Dezember 2015

OEK Oehler Treuhand's neue Webseite

Heidi und Kurt Oehler von OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG haben ihre Webseite aktualisiert. Sie stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

Möchten Sie die Steuererklärung erstellen lassen? Steuerfragen sind kein Problem vielleicht können Sie dabei Steuern sparen. Sie sind auch Ihre Steuervertretung bei Einschätzungen. In der Steuerberatung können die Steuern optimiert werden.

Zudem werden Sie in Versicherungs- und Vorsorgeangelegenheiten unabhängig beraten. Heidi Oehler ist Spezialistin in BVG-Angelegenheiten, Pensionsplanung, Vorsorgeplanung und Finanzplanung.

Sie werden in der Buchhaltung oder nur beim Jahresabschluss unterstützt. Für kleine Buchhaltungen sind noch Kapazitäten vorhanden. Kurt Oehler berät Sie bei Erbschaftsplanung, Ehevertrag, Firmengründungen oder Firmenliquidationen, Hauskauf, Wohnungskauf zur Verfügung. Gemeinsam beraten Kurt und Heidi Oehler bei Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament ect.

Dienstag, 18. August 2015

Ohne Vorsorgeauftrag ist Ihre Vorsorge nicht komplett!



OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG haben Ihre Webseite www.oek.ch aktualisiert.

Die Menschen versichern sich gegen die Risiken im Leben. Vorsorge und Versicherung gehören zusammen, bsp. bei der Altersvorsorge mit dem Dreisäulenprinzip. Nebst der staatlichen und der beruflichen Vorsorge streben wir eine dritte Säule bei Banken und Versicherungsgesellschaften an. eine angemessene Vermehrung unseres Vermögens an, um dereinst einmal davon zehren zu können. Die verschiedenen Lebensphasen  von der Geburt bis zum Tod sind mit Vorsorge- und Versicherungsfragen verbunden. Dabei fokussieren wir uns Krankheit, Invalidität und Tod. Unseren letzten Willen schreiben wir in einem Testament nieder oder wir begünstigen den überlebenden Ehepartner in einem Ehe- und Erbvertrag. Jeder Mensch kann seine Selbstbestimmung durch einen Unfall plötzlich oder eine Krankheit wie z.B. Altersdemenz schleichend verlieren. Das Risiko, die Urteilsfähigkeit und Handlungsfähigkeit wird immer grösser. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Vertrauensperson die Personensorge, Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr besorgen. Mit einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, mit welchen medizinischen Massnahmen eine Person im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit einverstanden ist und welche sie ablehnt. Wenn kein Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung bestehen, hat der Ehegatte oder die Ehegattin ein gesetzliches Vertretungsrecht. Liegt eine Vollmacht vor, können behördliche Massnahmen zum Erwachsenenschutz vermieden werden.  Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob eine Beistandschaft angeordnet werden muss. Es gibt die Vertretungsbeistandschaft, die Mitwirkungsbeistandschaft und eine umfassende Beistandschaft.

Freitag, 19. Juni 2015

Steuerberatung - Teil 2

Die neuesten Blogmeldungen von heute auf der Webseite von Kurt und Heidi Oehler, OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG beinhalten folgendes:




Haben Sie sich folgendes jemals nicht nur gestellt, sondern auch nach einer hinlänglichen Antwort darauf zu finden versucht:

-        Sicherheit der Vermögensanlagen, Aufteilung des Vermögensaufbau aus Wertschriften, Liegenschaften und Vorsorgeansprüchen?

-        Steuerfreundliche Vermögensanlagen

-        Vorsorgeleistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

-        Schutz der Familie für den Fall meines plötzlichen Todes? Ist die Familie ausreichend versichert?

-        Ehe- und Erbvertrag, Vorkehrungen für den Fall des Todes eines Ehepartners sowie für eine allfällige Scheidung?

-        Vorzeitige Pensionierung oder länger arbeiten?

-        Systematischen Aufbau meines Vermögens?

-        Genügend Geld fürs Alter, nötigenfalls auch einen Plan für den Verzehr von Teilen meines Vermögens?

-        Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung


Es reicht nicht, alle Jahre wieder seine steuerbaren Einkünfte, abzugsfähigen Auslagen, Vermögenswerte und Schulden zusammenzutragen. Die persönlichen Lebensziele und die daraus abgeleiteten finanziellen Zielsetzungen sollten im Rahmen sollten im Rahmen einer umfassenden Vermögens-, Steuer- und Vorsorgeplanung realisiert werden. Und gleich wie Sie regelmässig zum Arzt für eine Check-up-Untersuchung gehen, sollten Sie sich auch periodisch oder vor wichtigen Entscheidungen einen Vermögens-Steuer-Vorsorge-Check-up unterziehen.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen.

Steuerberatung - Teil 1

Die neuesten Blogmeldungen von heute auf der Webseite von Kurt und Heidi Oehler, 
OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG beinhalten folgendes:



Wussten sie, dass ein Steuerzahler mit einem Einkommen von Fr. 60'000.-- im gesamtschweizerischen Schnitt vom 1. Januar bis 19. Februar jedes Jahres für den Staat arbeitet?  Mit einem Einkommen von Fr. 300'000.-- ist er vom 1. Januar bis zu 10. Mai "Staatsangestellter"!

Es geht bei der aus der Sicht der Steuerpflichtigen so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen, auch weniger darum, beim Ausfüllen der Steuererklärung alle möglichen und unmöglichen Abzüge zu machen. Es geht vielmehr um die Wahl von finanziellen Strukturen, die langfristig zu einer akzeptablen Steuerbelastung führen.

Eine Steuerberatung erschöpft sich nicht darin, dass eine Steuererklärung korrekt ausgefüllt wird, eine Steuerrechnung nachgerechnet oder eine Veranlagung überprüft wird. Es ist vielmehr wichtig, das Vermögen der Steuerpflichtigen und dessen Ertrag und die damit zusammenhängenden Gewinnungskosten so zu strukturieren, dass möglichst wenig steuerbarer Ertrag, dafür umso mehr steuerfreie Kapitalgewinne entstehen.

Unternehmer und Führungskräfte verwenden Energie und Zeit, um die Gegenwart und Zukunft ihrer Firma zu planen und sich stets wechselnden Umwelt- und Marktbedingungen anzupassen. Aber verwenden Sie ebenso viel Zeit und Energie, für die Optimierung Ihrer privaten Vermögensanlagen, Steuern und Vorsorge, wie Sie dies in Ihrer täglichen Arbeit tun?

Haben Sie sich folgendes jemals nicht nur gestellt, sondern auch nach einer hinlänglichen Antwort darauf zu finden versucht:

Fortsetzung folgt im Teil 2