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Samstag, 19. Dezember 2015

OEK Oehler Treuhand's neue Webseite

Heidi und Kurt Oehler von OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG haben ihre Webseite aktualisiert. Sie stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

Möchten Sie die Steuererklärung erstellen lassen? Steuerfragen sind kein Problem vielleicht können Sie dabei Steuern sparen. Sie sind auch Ihre Steuervertretung bei Einschätzungen. In der Steuerberatung können die Steuern optimiert werden.

Zudem werden Sie in Versicherungs- und Vorsorgeangelegenheiten unabhängig beraten. Heidi Oehler ist Spezialistin in BVG-Angelegenheiten, Pensionsplanung, Vorsorgeplanung und Finanzplanung.

Sie werden in der Buchhaltung oder nur beim Jahresabschluss unterstützt. Für kleine Buchhaltungen sind noch Kapazitäten vorhanden. Kurt Oehler berät Sie bei Erbschaftsplanung, Ehevertrag, Firmengründungen oder Firmenliquidationen, Hauskauf, Wohnungskauf zur Verfügung. Gemeinsam beraten Kurt und Heidi Oehler bei Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament ect.

Dienstag, 18. August 2015

Ohne Vorsorgeauftrag ist Ihre Vorsorge nicht komplett!



OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG haben Ihre Webseite www.oek.ch aktualisiert.

Die Menschen versichern sich gegen die Risiken im Leben. Vorsorge und Versicherung gehören zusammen, bsp. bei der Altersvorsorge mit dem Dreisäulenprinzip. Nebst der staatlichen und der beruflichen Vorsorge streben wir eine dritte Säule bei Banken und Versicherungsgesellschaften an. eine angemessene Vermehrung unseres Vermögens an, um dereinst einmal davon zehren zu können. Die verschiedenen Lebensphasen  von der Geburt bis zum Tod sind mit Vorsorge- und Versicherungsfragen verbunden. Dabei fokussieren wir uns Krankheit, Invalidität und Tod. Unseren letzten Willen schreiben wir in einem Testament nieder oder wir begünstigen den überlebenden Ehepartner in einem Ehe- und Erbvertrag. Jeder Mensch kann seine Selbstbestimmung durch einen Unfall plötzlich oder eine Krankheit wie z.B. Altersdemenz schleichend verlieren. Das Risiko, die Urteilsfähigkeit und Handlungsfähigkeit wird immer grösser. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Vertrauensperson die Personensorge, Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr besorgen. Mit einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, mit welchen medizinischen Massnahmen eine Person im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit einverstanden ist und welche sie ablehnt. Wenn kein Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung bestehen, hat der Ehegatte oder die Ehegattin ein gesetzliches Vertretungsrecht. Liegt eine Vollmacht vor, können behördliche Massnahmen zum Erwachsenenschutz vermieden werden.  Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob eine Beistandschaft angeordnet werden muss. Es gibt die Vertretungsbeistandschaft, die Mitwirkungsbeistandschaft und eine umfassende Beistandschaft.