Die neuesten Blogmeldungen von heute auf der Webseite von Kurt und Heidi
Oehler, OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG beinhalten folgendes:
Mit Ihren Fragen zu Buchführung, Rechnungslegung
und Revision der Jahresrechnung
(Abschlussprüfung) können Sie sich gerne an uns wenden.
Aufzeichnungen
über wirtschaftliche Vorgänge gibt es, seitdem die Menschheit
schon im Altertum die Schrift erfunden hat und diese Aufzeichnungen standen
damals wie heute im Zusammenhang mit den Steuern und Abgaben, die auch Tribut,
Zehnt oder Zoll genannt wurden.
Im Vordergrund steht heute die „kaufmännische“ oder „doppelte“
Buchführung. Seit der Inkraftsetzung der jüngsten Revision des
Rechnungslegungsrechts per 1. Januar 2013 scheint unter bestimmten
Voraussetzungen für Kleinunternehmen sogar eine blosse „Milchbüechlirechnung“
zu genügen. Ob eine solche allerdings auch steuerlichen Gesichtspunkten
standhält, muss zumindest in Frage gestellt werden.
Buchführung und Rechnungslegung
dienen weiter dem Schutz der Gläubigerinnen und
Gläubiger. Sie sind Grundlage für die
Entscheidungen von Investorinnen und Investoren. Als Instrument der gesellschaftsinternen
und -externen Kontrolle der Wirtschaftssubjekte kommt der
Buchführung und der Rechnungslegung insgesamt eine erhebliche
volkswirtschaftliche Bedeutung zu.
Sie haben wie eine Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, ev. zusätzlich eine Geldflussrechnung, ggf. eine Konzernrechnung und ev.
Sie haben wie eine Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, ev. zusätzlich eine Geldflussrechnung, ggf. eine Konzernrechnung und ev.
einen Lagebericht zu erstellen.
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