Donnerstag, 10. Oktober 2013

Buchführung



Die neuesten Blogmeldungen von heute auf der Webseite von Kurt und Heidi Oehler, OEK Oehler Treuhand + Allfinanz AG beinhalten folgendes:


Mit Ihren Fragen zu Buchführung, Rechnungslegung und Revision der Jahresrechnung (Abschlussprüfung) können Sie sich gerne an uns wenden.
Aufzeichnungen über wirtschaftliche Vorgänge gibt es, seitdem die Menschheit schon im Altertum die Schrift erfunden hat und diese Aufzeichnungen standen damals wie heute im Zusammenhang mit den Steuern und Abgaben, die auch Tribut, Zehnt oder Zoll genannt wurden.
Im Vordergrund steht heute die „kaufmännische“ oder „doppelte“ Buchführung. Seit der Inkraftsetzung der jüngsten Revision des Rechnungslegungsrechts per 1. Januar 2013 scheint unter bestimmten Voraussetzungen für Kleinunternehmen sogar eine blosse „Milchbüechlirechnung“ zu genügen. Ob eine solche allerdings auch steuerlichen Gesichtspunkten standhält, muss zumindest in Frage gestellt werden.
Buchführung und Rechnungslegung dienen weiter dem Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger. Sie sind Grundlage für die Entscheidungen von Investorinnen und Investoren.  Als Instrument der gesellschaftsinternen und -externen Kontrolle der Wirtschaftssubjekte kommt der Buchführung und der Rechnungslegung insgesamt eine erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung zu.
Sie haben wie eine Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, ev. zusätzlich eine Geldflussrechnung, ggf. eine Konzernrechnung und ev.
einen Lagebericht zu erstellen.

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